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Abstraktes Blaulicht

Online-Coaching Verträge

Fühlen Sie sich nach Ihrem Online-Coaching enttäuscht und fragen sich, ob Sie Ihr Geld zurückfordern können?

Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Online-Coach die versprochenen Ergebnisse nicht geliefert hat?

Wurden Ihnen beim Online-Coaching unrealistische Versprechungen gemacht, die sich als nicht erfüllbar erwiesen haben?

Haben Sie Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit Ihres Online-Coaching-Vertrags und ob Sie möglicherweise Ihr Geld zurück bekommen können?

Dann prüfen Sie, ob Ihr Online-Coaching Vertrag nichtig ist

Unsere Bewertungen 

Frau F. aus Oldenburg

Die Auskunft in der Sache Medizinrecht erfolgte sofort. Die Information war nicht nur prägnant und präzise formuliert, sondern sehr elegant dargestellt. Ich werde mich also gerne und vertrauensvoll an Frau Lindentahl-Schmidt wenden, wenn ich rechtliche Hilfe benötige. Absolute Empfehlung. Danke!

Dies sind die Inhalte unseres Webinars

Nichtigkeit des Vertrags nach Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)

  • Das FernUSG wurde eingeführt, um Verbraucher im Bereich des Fernunterrichts zu schützen, indem es Mindeststandards für Fernlehrveranstaltungen festlegt.

  • Gemäß § 1 Abs. 1 FernUSG fallen unter den Anwendungsbereich des Gesetzes Verträge, die dazu dienen, Kenntnisse und Fähigkeiten mittels Fernunterricht zu vermitteln.

  • Ein Online-Coaching-Programm erfüllt die Kriterien eines Fernunterrichtsvertrags, wenn es spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die nicht ausschließlich vor Ort erworben werden können.

  • Eine Nichtbeachtung der Vorschriften des FernUSG führt gemäß § 7 Abs. 1 zur Nichtigkeit des Vertrags, was bedeutet, dass der Vertrag rechtlich unwirksam ist.

Auslegung des Begriffs "Fernunterrichtsvertrag" im Sinne des FernUSG

  • Die Definition eines Fernunterrichtsvertrags gemäß § 1 FernUSG umfasst Vereinbarungen, die darauf abzielen, Wissen und Fähigkeiten über eine räumliche Distanz hinweg zu vermitteln.

  • Die Auslegung dieses Begriffs erfordert eine Analyse der spezifischen Merkmale des Online-Coaching-Programms im Einzelfall, um festzustellen, ob es sich um einen Fernunterrichtsvertrag handelt.

  • Hierbei sind nicht nur die expliziten Vertragsbedingungen relevant, sondern auch die tatsächliche Durchführung des Programms und die Kommunikation zwischen den Parteien.

Anforderungen an Lernerfolgskontrollen und Austausch zwischen den Parteien

  • Das FernUSG legt fest, dass Lernerfolgskontrollen und ein regelmäßiger Austausch zwischen Lehrer und Schüler erforderlich sind, um die Qualität des Fernunterrichts zu gewährleisten.

  • Dies schließt ein, dass die Lernenden eine angemessene Möglichkeit haben, Fragen zu stellen, Feedback zu erhalten und ihren Lernfortschritt zu überprüfen.

  • Im Fall des Online-Coaching-Programms muss im Einzelfall analysiert werden, ob diese Anforderungen erfüllt werden, beispielsweise durch regelmäßige Videokonferenzen, Online-Diskussionen oder individuelles Feedback.

Anwendbarkeit des FernUSG auf Verträge zwischen Unternehmern

  • Obwohl das FernUSG primär Verbrauchern Schutz bietet, kann es unter bestimmten Umständen auch auf Verträge zwischen Unternehmen anwendbar sein.

  • Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Online-Coaching-Programm im geschäftlichen Kontext angeboten wird und die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten für berufliche Zwecke relevant sind.

  • Die Frage der Anwendbarkeit des FernUSG auf derartige Verträge erfordert eine sorgfältige Prüfung der spezifischen Umstände und eine Auslegung der relevanten Gesetzesbestimmungen sowie der einschlägigen Rechtsprechung

Kontakt

LINDENTHAL SCHMIDT

Fachanwälte & Mediation

 

RAin Madalena Lindenthal-Schmidt, LL.M.

RA Andre Schmidt, LL.M.

August-Wilhelm-Kühnholz-Str. 5

26135 Oldenburg

 

Tel. (0441) 20 572 407

info (at) lindenthal-schmidt.de

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