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Kosten

Qualifizierter Rechtsbeistand ist eine lohnende Investition, die oftmals zu Unrecht als kostspielig angesehen wird. Doch die Vorteile liegen auf der Hand. Durch fachkundige Beratung können potenziell aussichtslose Rechtsstreitigkeiten vermieden werden, was Zeit und Kosten spart. Im Falle eines erfolgreichen Rechtsstreits trägt die gegnerische Partei in der Regel sämtliche Kosten. Darüber hinaus werden die Anwaltskosten für Rechtsschutzversicherte oft von der Versicherung übernommen. Auch beim Abschluss oder Überprüfung wichtiger Verträge ist die Beratung durch einen Anwalt ratsam, um mögliche Kosten und Ärger zu vermeiden und ein ausgewogenes Ergebnis zu erzielen. Bei den Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird zwischen dem Honorar für die außergerichtliche Beratung, dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung sowie für die gerichtliche Vertretung unterschieden.

Wir legen großen Wert auf transparente Kostenstrukturen und möchten sicherstellen, dass Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben. Daher werden wir Sie noch vor der Beratung auf die konkreten Kosten in Ihrem Fall hinweisen.

Diese Seite soll Ihnen einen Überblick über die möglichen Kostenstrukturen geben die bei einer Rechtsberatung gewählt werden können.

Erstberatung

Die Erstberatungsgebühr nach § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ermöglicht es Mandanten, zu einem festgelegten Pauschalbetrag die rechtliche Einschätzung eines Anwalts zu einem konkreten Rechtsproblem einzuholen. Diese Erstberatung bietet eine kostengünstige Möglichkeit, erste rechtliche Schritte zu klären und sich über weitere Schritte zu informieren. Die Höhe der Erstberatungsgebühr ist bei einer fehlenden Vergütungsvereinbarung gesetzlich festgelegt und beträgt EUR 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer. Sie bietet eine transparente und erschwingliche Möglichkeit, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen und den weiteren Verlauf eines Rechtsstreits zu planen. Diese Erstberatungsgebühr wird auf eine mögliche außergerichtliche Tätigkeit angerechnet.

Die Erstberatung i.H.v. EUR 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer bieten wir in unseren Bereichen des Arzthaftungsrecht, dem Bankenhaftung (Pharming/Phishing-Fälle) der Überprüfung von Coaching-Verträgen, Beratung zu Krankenkassenschulden und der Verteidigung gegen alte Bankforderungen an.

In den Beratungen zu unseren Rechtsthemen wie dem Anlage- und Investionsbetrug und bei der Beratung eines Krankenkassenwechsel zurück in die GKV vereinbaren wir aufgrund eines erhöhten Beratungsaufwandes eine gesonderte Erstberatungsgebühr i.H.v. EUR 450,00 zzgl. Mehrwertsteuer. 

Kostenstruktur

Rechts-anwaltsvergütungs-
gesetz (RVG)

Die Kosten für anwaltliche Dienstleistungen richten sich in vielen Fällen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz legt die Gebühren für verschiedene anwaltliche Tätigkeiten fest und sorgt für eine transparente und gerechte Abrechnung

Stundenhonorar

 

Für bestimmte Dienstleistungen bieten wir die Abrechnung nach Stundenhonorar an. Dabei wird der tatsächliche Zeitaufwand für die anwaltliche Tätigkeit berechnet. Dieses Abrechnungsmodell bietet Flexibilität und Transparenz, da die Kosten direkt mit dem geleisteten Arbeitsaufwand in Zusammenhang stehen

Pauschalhonorar

 

In einigen Fällen kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Dabei wird ein fester Betrag für die gesamte anwaltliche Dienstleistung vereinbart, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Ein Pauschalhonorar bietet Kostensicherheit und ermöglicht eine einfache Budgetplanung für unsere Mandanten

Rechtsschutzversicherungen

Eine Rechtsschutzversicherung kann den Zugang zur Justiz erleichtern und kann finanziell den Weg für rechtliche Auseinandersetzungen ebnen, die sonst möglicherweise nicht realisierbar wären. Sie deckt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab. 

Die Rechtsschutzversicherung bietet nicht in allen rechtlichen Angelegenheiten Schutz vor Kosten. In typischen Fällen besteht beispielsweise kein oder nur begrenzter Versicherungsschutz so z.B. 

  • für spekulative Kapitalanlagen und Glücksspielverträge,

  • bei Auseinandersetzungen bezüglich fehlerhafter Anlageberatung (in neueren Verträgen oft ausgeschlossen),

  • bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter."

Als Ihre Anwälte liegt unser oberstes Ziel darin, Ihre Interessen zu vertreten und Sie bestmöglich zu unterstützen. Aus diesem Grund möchten wir betonen, dass wir keine Kooperationen mit Rechtsschutzversicherungen eingehen.

 

Unser Fokus liegt ausschließlich auf Ihren Bedürfnissen und Interessen, ohne jegliche Einflüsse von Versicherungsunternehmen.

Die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung kann einen nicht unerheblichen Teil unserer Mandatsarbeit ausmachen. Wir möchten diesen Prozess für Sie so reibungslos wie möglich gestalten. Daher bieten wir an, sämtliche Kommunikation mit Ihrer Versicherung gegen ein separates Pauschalhonorar (EUR 250,00 netto zzgl. Mehrwehrtssteuer) zu übernehmen. Dies beinhaltet die Zusammenfassung des Sachverhalts, die Darlegung relevanter rechtlicher Argumente sowie die Ermittlung möglicher schon bereits vorhandener Fälle, um einen angemessenen Streitwert zu bestimmen. Dieses Pauschalhonorar gilt für die gesamte Dauer des Mandates. 

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