
Beratung Krankenschulden
Haben Sie das Gefühl, dass es Ihnen nach einer Operation oder einer ärztlichen Behandlung schlechter geht als vorher?
Sind Sie unsicher, ob Sie Opfer eines ärztlichen Fehlers oder Behandlungsfehlers geworden sind und wie Sie vorgehen sollen?
Fühlen Sie sich von Ihrem Arzt oder medizinischen Fachpersonal nicht angemessen betreut oder aufgeklärt?
Sind Sie mit den Ergebnissen einer Operation oder medizinischen Behandlung unzufrieden und fragen sich, ob ein Behandlungsfehler vorliegt?
Erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Symptome oder Beschwerden aufgrund einer falschen Diagnose oder unzureichenden Behandlung verschlimmert wurden?
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Dies sind die Inhalte unseres Webinars
Was ist ein Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt/Ärztin oder medizinisches Fachpersonal bei Ihrer Behandlung die anerkannten medizinischen Standards nicht eingehalten haben, was zu Schäden oder Komplikationen für Sie führt. Behandlungsfehler können verschiedene Formen annehmen, einschließlich Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler, allgemeine Therapiefehler (etwa wie Operationsfehler oder Medikationsfehler) und Versäumnisse in der Pflege (Organisationsfehler).
Weiterhin wird zwischen einfachen und groben Behandlungsfehler unterschieden, wobei letzterer ein Fehler ist der dem Arzt oder Ärztin schlechterdings nicht unterlaufen darf und für Sie im Rahmen eines Arzthaftungsprozess rechtlich viele Vorteile bereit hält.
Was muss ich vor Gericht beweisen?
Um einen Behandlungsfehler vor Gericht erfolgreich nachweisen zu können, müssen Sie drei wesentliche Elemente erfüllen: Zunächst müssen Sie beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, indem Sie aufzeigen, dass der Arzt/Ärztin oder das medizinische Personal die erforderlichen Standards der medizinischen Versorgung nicht eingehalten hat. Zweitens müssen Sie nachweisen, dass dieser Fehler zu Ihrem Gesundheitsschaden geführt hat (haftungsbegründende Kausalität). Schließlich müssen Sie nachweisen, dass Ihre konkreten Schäden (z..B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführugnsschäden) direkt auf den Behandlungsfehler zurückzuführen sind.
Verjährung
Es ist wichtig zu beachten, dass Ansprüche aus Behandlungsfehler verjähren können, was bedeutet, dass Sie innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnis aber auch der fahrlässigen Unkenntnis des Fehlers rechtliche Schritte einleiten müssen. Der Ablauf der Verjährungsfrist variiert je nach Einzelfall. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig rechtlichen Rat zu holen, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche nicht verfallen.
Hier gibt es einige juristische Möglichkeiten eine Verjährung zu hemmen um Zeit zu gewinnen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass sollte die Verjährung des Anspruchs eingetreten sein, dieser Anspruch rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist, obwohl grundsätzlich die Voraussetzungen des Anspruchs vorliegen. Die Gegenseite kann dann die Erfüllung des Anspruchs rechtmäßig verweigern.
Risikoanalyse
Wir bieten Unterstützung bei der Begrenzung des Kostenrisikos im Rahmen des Arzthaftungsprozesses an. Dies umfasst die Hilfe bei der Erstellung medizinischer Dokumentationen (MD-Gutachten), die für den Nachweis eines Behandlungsfehlers wesentlich sind. Wir übernehmen die Korrespondenz mit dem Medizinischen Dienst und Ihrer Krankenkasse und bereiten den Sachverhalt mit den erforderlichen Beweisfragen für die Gutachter vor. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch beim ärztlichen Schlichtungsverfahren, das eine alternative Streitbeilegungsmethode darstellt, bei der es ebenfalls zu einer Erstellung eines außergerichtlichen Gutachtens kommt und dazu beitragen kann, Kosten und Zeit zu sparen, insbesondere wenn Gutachten negativ ausfallen sollten. Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite, um Ihre Interessen zu vertreten.