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Abstraktes Blaulicht

Bankenhaftung

Mussten Sie gerade beim Blick auf Ihr Bankkonto schockiert feststellen, dass dort eine Ihnen unbekannte Transaktion durchgeführt wurde? 

Wurden Sie zufällig in letzter Zeit von einem Bankmitarbeiter Ihrer Bank angerufen, welcher eine TAN-Nummer oder irgendeine Bestätigung über Ihre Online-Banking App benötigt?

Oder Sie wurden dazu verleitet, auf eine Push-Benachrichtigung von Ihrer Banking-App zu reagieren oder einen Link in einer E-Mail zu klicken, die angeblich von Ihrer Bank stammte, und Ihre Zugangsdaten benötigte.

Diese und ähnliche Täuschungshandlungen sind leider weit verbreitet und können zu erheblichen finanziellen Verlusten und Identitätsdiebstahl führen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihnen helfen können, Ihr verlorenes Geld zurückzubekommen.

Oft sind die Täter nicht auffindbar oder vermögenslos, sodass Sie gegen diese keine Ansprüche geltend machen können.

Tatsächlich kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Ihre Bank für diesen Schaden haften. 

Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche zu überprüfen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und sicherzustellen, dass Sie Ihr Geld wiederbekommen

Unsere Bewertungen 

Frau F. aus Oldenburg

Die Auskunft in der Sache Medizinrecht erfolgte sofort. Die Information war nicht nur prägnant und präzise formuliert, sondern sehr elegant dargestellt. Ich werde mich also gerne und vertrauensvoll an Frau Lindentahl-Schmidt wenden, wenn ich rechtliche Hilfe benötige. Absolute Empfehlung. Danke!

Dies sind die Inhalte unseres Webinars

betrügerische Handlungen im Überblick

  • Pharming: Eine Methode, bei der Betrüger versuchen, Sie auf gefälschte Websites umzuleiten, um Ihre sensiblen Daten wie Login-Informationen oder Kreditkartendetails abzufangen.
     

  • Phishing: Eine weit verbreitete Methode, bei der Betrüger versuchen, durch gefälschte E-Mails, SMS oder Anrufe persönliche Informationen zu stehlen, indem sie sich als legitime Unternehmen oder Organisationen ausgeben.
     

  • Vishing: Eine Form von Phishing, die über das Telefon erfolgt, bei der Betrüger versuchen, persönliche Daten oder finanzielle Informationen durch manipulative Gespräche zu erhalten.
     

  • Smishing: Ähnlich wie Phishing, jedoch über SMS-Nachrichten, bei denen Betrüger versuchen, Sie zur Preisgabe persönlicher Informationen zu verleiten.
     

  • Spoofing: Eine Technik, bei der Betrüger die Identität einer vertrauenswürdigen Quelle fälschen, wie z. B. eine E-Mail-Adresse oder eine Website, um sich Zugang zu sensiblen Informationen zu verschaffen oder betrügerische Handlungen durchzuführen.
     

Haftungsstruktur gegenüber der Bank

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen liegt zunächst die Verantwortung für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge beim Zahlungsdienstleister, also der Bank oder Sparkasse. Gemäß § 675u BGB ist die Bank verpflichtet, dem Kunden den abgebuchten Betrag unverzüglich zu erstatten und sein Konto wieder auf den Stand vor der unbefugten Zahlung zu bringen (§ 675u Abs. 2 BGB). Die Bank kann vom Kunden keine Erstattung ihrer Kosten verlangen (§ 675u Abs. 1 BGB).

Es kann jedoch vorkommen, dass der Kunde eine Mitverantwortung für den Kontomissbrauch trägt, beispielsweise wenn er seine PIN oder TAN weitergegeben oder nicht ausreichend geschützt hat. In solchen Fällen haftet der Kunde bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro für entstandene Schäden (§ 675v Abs. 1 BGB).

Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln des Kunden haftet dieser jedoch unbegrenzt für die Folgen des Kontomissbrauchs (§ 675v Abs. 2 BGB). Die Frage, ob dem Kunden eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann, ist stets eine Einzelfallbetrachtung. Daher ist es dringend erforderlich, in solchen Fällen eine rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Anwalt in Anspruch zu nehmen. Die Bank oder Sparkasse muss das Vorliegen grober Fahrlässigkeit seitens des Kunden nachweisen. Die Frage, ob die Banken und Sparkassen stets ein unüberwindbares Sicherungssystem bei ihren Online-Banking-Angeboten verwenden, wird in Verfahren häufig diskutiert. Es gibt Zweifel daran, dass ein solches Sicherungssystem immer gewährleistet ist.

grobe Fahrlässigkeit
 

Die Frage einer vermeintlichen groben Fahrlässigkeit des Kunden steht oft im Mittelpunkt der Auseinandersetzung mit Banken, Sparkassen oder Kreditkartenunternehmen. Dabei ist entscheidend zu beachten, dass Kunden die durchgeführten Transaktionen nicht autorisieren, was die Bank gemäß § 675 u Satz 2 BGB zur unverzüglichen Rückgutschrift verpflichtet.

Die Feststellung einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, die einen Schadensersatzanspruch der Bank gemäß § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB begründen würde, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren wie der Art des Angriffs, der konkreten Situation und der Person des Kunden ab.

Grobe Fahrlässigkeit setzt ein Verhalten voraus, das in subjektiver Hinsicht unentschuldbar ist und ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt. Es ist daher nicht angemessen, in Fällen von Vishing, Phishing oder Pharming von grober Fahrlässigkeit auszugehen.

Sogar wenn ein Schadensersatzanspruch des Kunden im Einzelfall gerechtfertigt ist, kann ein Mitverschulden der Bank nicht ausgeschlossen werden.

Banken neigen oft dazu, die Aktionen der Kunden, welche durch den Betrug verleitet wurden pauschal als grob fahrlässig zu bewerten und sich dabei auf alte Urteile zu beziehen, die mit den aktuellen Angriffsmethoden der Täter nicht vergleichbar sind. Da die Frage der groben Fahrlässigkeit auf subjektiven Vorwürfen beruht, muss jeder Fall individuell betrachtet werden.

Risikoanalyse
 

In einem persönlichen Erstberatungsgespräch nehmen wir uns die Zeit, Ihren Fall umfassend zu analysieren und zu bewerten. Dabei prüfen wir genau, ob ein Anspruch gegen die Bank oder das Kreditinstitut besteht und ob möglicherweise eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Uns ist wichtig, Ihnen eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten zu geben und transparent über etwaige Risiken aufzuklären. Ihr Fall wird von uns individuell und professionell behandelt, um Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung zu bieten damit Sie nach der Erstberatung alle Informationen haben um selbst über das weitere rechtliche Vorgehen zu entscheiden. 

Kontakt

LINDENTHAL SCHMIDT

Fachanwälte & Mediation

 

RAin Madalena Lindenthal-Schmidt, LL.M.

RA Andre Schmidt, LL.M.

August-Wilhelm-Kühnholz-Str. 5

26135 Oldenburg

 

Tel. (0441) 20 572 407

info (at) lindenthal-schmidt.de

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